Was darf ich denn mit der „XY-Technik“ behandeln, wenn ich keine Heilerlaubnis habe? Das Rechtliche …

Was Du ohne Heilerlaubnis damit machen darfst und was nicht!

Wichtiges zur rechtlichen Situation

„Was ich noch fragen wollte, wie ist es -eigentlich bei der TAP Ausbildung,

dürfte ich das dann offiziell anwenden,

ohne Psychologe Heilpraktiker oder…..zu sein?“

Vor ein paar Tagen bekam ich eine Email mit dieser Frage,

die mir in den Ausbildungen ebenfalls häufig gestellt wird.

Klare Antwort: JA!

Allerdings ist hierbei sehr genau zu beachten,

für WEN und für WAS man es anwendet.

Grundsätzlich kann man sagen,

für ALLES außer für Störungen mit Krankheitswert.

Das heißt, im Bereich Coaching, in der Persönlichkeitsentwicklung,

bei einer Selbsterfahrungsgruppe oder in der spirituellen Begleitung

darf ich jede Methode anwenden, die die Ziele meines Klienten unterstützt.

In einer Art und Weise, die dieser Zielgruppe angepasst ist

-und deswegen dort keine psychischen Schäden verursacht.

Das heißt, hier dann eher

ressourcen- und lösungsorientiert

als aufdeckend und biographisch.

Auch im Bereich der Pädagogik darf ich

die Lernvorgänge damit erleichtern

und unterstützen.

Kritischer wird es dann

bei der sogenannten Psychologischen Beratung

oder „Lebensberatung“,

die ja zur Überwindung von Krisen, Konflikten, Problemen

oder schwierigen Lebensumständen beitragen soll.

Die Definition von „Psychologischer Beratung“ im Psychotherapeutengesetz ist sehr klar.

Da heißt es: „…Psychologische Tätigkeiten,

die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke

außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben“ (Psychotherapeutengesetz, § 1)

Kritisch ist hierbei, dass ich genau dabei im Klientel gehäuft Menschen vorfinde,

die eine psychische oder körperliche Erkrankung haben,

und das vielleicht selber noch gar nicht wissen.

Oder bei mir gezielt Hilfe suchen,

um mit einer bereits bekannten Erkrankung

besser umgehen zu können.

Und wenn ich damit arbeite, mit ihrer Erkrankung besser in ihrem Leben zurecht zu kommen

– was ich ja per Gesetz auch darf –

bin ich sehr schnell in einer rechtlichen Grauzone

und mitten in einer therapeutischen Intervention.

Denn wie soll ich inmitten meiner Beratung auftauchende biographische Themen, die ja ursächlich eventuell zur Erkrankung beigetragen haben, ausklammern?

Besonders, wenn ich mit Methoden arbeite,

die sehr tief ins seelische Gefüge hineingreifen

wie z.B. alle Tapping Techniken, Hypnose, Imaginative Verfahren, Havening usw.

Und was ich ohne eine gesetzliche Heilerlaubnis eben genau nicht darf,

ist seelische oder körperliche Erkrankungen

zu behandeln oder Diagnosen zu stellen.

Das heißt, ich müsste so einen Klienten dann nach Hause schicken

und ihm einen Kollegen mit Heilerlaubnis empfehlen.

Oder, wenn ich ihn trotzdem behalte riskieren,

dass ich dafür jederzeit angezeigt werden kann.

Und, wie soll ich bitte eine psychische Erkrankung überhaupt erkennen,

wenn ich in Diagnostik gar nicht ausgebildet bin?

Meine Empfehlung wäre hier, mindestens einen kurzen Crash-Kurs in Diagnostik zu machen.

Nach dem kann ich zwar noch keine Diagnose stellen,

aber eine realistische Einschätzung der allgemeinen psychischen Gesundheit

und der groben Richtung einer eventuellen psychischen Störung

für MICH in meiner Arbeit bekommen.

Und danach kann ich entscheiden, ob ich einen Fall übernehmen will.

Oder lieber nicht.

Es gibt Berufsgruppen, die in Deutschland eine generelle

oder auch eine spezialisierte, sprich eingeschränkte Heilerlaubnis haben.

Das heißt, man hat die gesetzliche Erlaubnis durch eine staatliche Prüfung erworben,

bestimmte Krankheiten bzw. „Störungen mit Krankheitswert“

zu diagnostizieren und zu behandeln.

Ein Arzt, psychologischer Psychotherapeut, Heilpraktiker,

Heilpraktiker für Psychotherapie, Physiotherapeut oder Ergotherapeut

haben z.B. in Deutschland eine Heilerlaubnis.

Natürlich gilt auch bei Vorliegen einer gesetzlichen Heilerlaubnis,

dass die Sorgfaltspflicht gemäß BGB beachtet wird.

Das bedeutet, dass meine Fachkenntnisse und Möglichkeiten ausreichen müssen,

die beabsichtigte Heilbehandlung

fachgemäß durchzuführen.

Meine Empfehlung:

Wenn Du keine Heilerlaubnis hast,

und mit einer dieser wundervollen Methoden in Zukunft beruflich arbeiten möchtest:

Überleg Dir gut,

mit welcher Art von Aufgabenstellung und

mit welchen Menschengruppen Du

am liebsten arbeiten möchtest.

Was liegt Dir wirklich?

Welche Themen?

Welche Probleme faszinieren Dich?

Welchen Menschen möchtest Du am liebsten helfen?

Wo wird Dein Herz weit, wenn Du nur daran denkst?

Und DANN überlege Dir,

ob diese Menschen eher Therapie

oder Coaching brauchen,

oder was sie sonst suchen.

Womit DU ihnen am besten helfen kannst.

Denn davon hängt es ab, ob der Erwerb einer Heilerlaubnis,

zum Beispiel über einen Heilpraktiker für Psychotherapie,

für DICH Sinn macht.

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